Rücknahmesysteme

Systembetreiber für Textilien

Die überarbeitete Version der Abfallrahmenrichtlinie trat am 16. Oktober 2025 in Kraft. Somit sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien spätestens bis 17. April 2028 umzusetzen.

Im Zusammenhang mit dem neuen Abfallstrom „Alttextilien“ sehen sich bestehende Systembetreiber zunehmend neuen Akteuren gegenüber. Gemeinnützige Organisationen spielen insbesondere bei der lokalen Wiederverwendung eine Schlüsselrolle in der Sammlung von Alttextilien. Zudem ist die Vorbereitung zur Wiederverwendung – im Gegensatz zu anderen Abfallströmen – das dominierende Verwertungsverfahren für diesen Bereich.

Auf Basis meiner umfassenden Expertise im Alttextilmarkt unterstütze ich Sie dabei, ein System zur Erfassung und Verwertung von Textilien aufzubauen und Ihre Pflichten gegenüber den Inverkehrbringern rechtssicher zu erfüllen.

  • Strategische Planung
  • Aufbau und Implementierung eines Systembetriebs
  • Abstimmung mit der zentralen Stelle bzw. zuständigen Behörden
  • Aufbau von Kooperationen im Textilrecycling / Supply Chain Management

Systembetreiber für Verpackungen

Am 11. Februar 2025 ist die europäische Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Mit ihren weitreichenden Änderungen und konkreten Zielvorgaben für alle Mitgliedstaaten betrifft sie auch die bestehenden Regelungen zur Verpackungsrücknahme in Deutschland. Entsprechend verändern sich die Anforderungen an die Pflichterfüllung für Inverkehrbringer.

Mit meiner umfassenden Branchenexpertise unterstütze ich Sie dabei, die Umsetzung Ihrer zukünftigen Aufgaben effizient zu gestalten und nachhaltig zu verbessern.

  • Strategische Beratung
  • Anpassung von Geschäftsmodellen
  • Abstimmung mit der Zentralen Stelle
  • Supply Chain Management